PMI.com Werbung und Marketing
 

Werbung und Marketing

Seit vielen Jahren haben Länder eingeschränkte oder vollständige Verbote von Tabakwerbung, -vermarktung und -Promotion. In den meisten dieser Länder ist auch die Tabakwerbung in Rundfunk und Fernsehen nicht mehr erlaubt. Viele Länder haben zudem Tabakwerbung an Plakatwänden verboten und eine zunehmende Zahl an Ländern unterbindet Tabakwerbung in Printmedien wie Zeitungen und Zeitschriften. In den meisten Ländern, in denen Werbung für Tabakprodukte erlaubt ist, müssen diese mit Warnhinweisen versehen sein.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es außerhalb Westeuropas und den USA kaum rechtlichen Rahmenbedingungen für Tabakwerbung und -Marketing gibt. Tatsächlich haben viele Länder in Lateinamerika, Asien, Afrika und Osteuropa umfassende Verbote von Tabakwerbung verhängt. Dazu zählen Brasilien, Chile, Ägypten, Gambia, Kasachstan, Malaysia, Peru, Singapur, Thailand und die Türkei.

Artikel 13 der Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle (FCTC = Framework Convention on Tobacco Control) sieht ein „umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring” vor und fordert von allen Regierungen, deren Verfassungen keine Werbebeschränkungen enthalten, ein Verbot von Tabakwerbung in jeglicher Form. Sind dagegen verfassungsrechtliche Einschränkungen vorhanden, so verpflichtet die FCTC die Regierungen zu einem Verbot oder einer Beschränkung von Werbung im Radio, im Fernsehen, in den Print- und übrigen Medien (z. B. im Internet) sowie auch zu einem Verbot von Sponsoring bei internationalen Veranstaltungen. Viele Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens vertreten die Meinung, dass durch ein Verbot von Tabakwerbung automatisch weniger geraucht wird.

Unser Standpunkt

Tabakprodukte sollten ausschließlich an Erwachsene vermarktet und verkauft werden. Wir teilen zwar nicht die Meinung, dass Marketing die Menschen zum Rauchen veranlasst, doch wir waren schon immer klare Befürworter von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Werbung und Vermarktung von Tabakprodukten. Dazu zählen auch vollständige Verbote von Werbung in bestimmten Medien wie im Fernsehen, im Radio und auf Plakaten. Ferner halten wir es für richtig, dass alle erlaubten Formen von Tabakwerbung Warnhinweise enthalten sollen. Tatsächlich bilden wir auch in Ländern ohne entsprechende Regulierung solche Warnhinweise freiwillig in unserer Werbung ab. Wie viele Mitglieder des öffentlichen Gesundheitswesens glauben auch wir, dass rechtliche Bestimmungen wirksamere Maßnahmen sind, die Werbung und Vermarktung von Tabak zu beschränken, als freiwillige Selbstverpflichtungen. Denn nur verbindliche Regelungen können sicherstellen, dass alle Unternehmen denselben Regeln folgen.

Wir sind gegen ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung und -vermarktung. In diesem Punkt sind wir mit der WHO und der FCTC nicht einer Meinung. Die Möglichkeit für Tabakhersteller, bei erwachsenen Rauchern für ihre Produkte zu werben, ist die Grundlage eines gesunden Wettbewerbs. Wir sind der Meinung, dass es für erwachsene Raucher wichtig ist, über das verfügbare Produktangebot und ihr bevorzugtes Produkt informiert zu werden. Unserer Meinung nach kann durch Regulierung ein vernünftiges Gleichgewicht dahingehend hergestellt werden, dass einerseits die Vermarktung von Tabakprodukten effektiv eingeschränkt wird, gleichzeitig aber die Kommunikation mit erwachsenen Rauchern möglich bleibt.

Unsere Vorgehensweise

Marketing gehört zu den größten Stärken von Philip Morris International und bleibt eine zentrale Säule unserer Wettbewerbsstrategie.

Unser Marketing folgt drei grundlegenden Prinzipien:

  1. Wir richten keine Werbung an Kinder und Jugendliche und wir verwenden keine Bilder oder Inhalte, die für Minderjährige reizvoll sein könnten.
  2. Wir versehen all unsere Marketing-Materialien und -Verpackungen mit Warnhinweisen.
  3. Unser gesamtes Marketing respektiert internationale Standards des Anstands sowie regionale Kulturen, Traditionen und Verhaltensweisen.

Hier sind einige Beispiele, die zeigen sollen, was diese Regeln für unsere tägliche Marketing-Tätigkeit bedeuten:

  • Wir verwenden in unserer Werbung keine Comicfiguren, keine Stars, die Jugendidole sind, und keine Models unter 25 Jahren.
  • Wir werben nicht auf der Vorder- oder Rückseite von Printmedien, die für ein allgemeines Publikum bestimmt sind.
  • Wir betreiben keine Produktplatzierung in Filmen oder im Fernsehen. Solcherlei Anfragen lehnen wir routinemäßig ab.
  • Wir verzichten darauf, die Namen oder Logos unserer Zigarettenmarken auf Werbeartikeln abzubilden, die von Minderjährigen benutzt werden könnten.