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In vielen Ländern gelten heutzutage rechtliche Rahmenbedingungen, die das Rauchen an bestimmten Orten mit Publikumsverkehr entweder einschränken oder vollständig verbieten. Im Laufe der vergangenen zehn Jahre hat der Umfang dieser Einschränkungen immer weiter zugenommen, da diese Länder gleichzeitig das Rauchen in öffentlichen Gebäuden auf immer weniger Orte beschränkt haben. Innerhalb der Europäischen Union haben zum Beispiel Italien, Irland, Großbritannien, Frankreich, Finnland und Schweden ein Rauchverbot in praktisch allen geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr erlassen.
Gesundheitsbehörden sind zu dem Schluss gekommen, dass Tabakrauch in der Umgebungsluft, auch als Passivrauchen bekannt, bei Nichtrauchern Krankheiten verursacht. Als Konsequenz aus dieser Erkenntnis haben die Aufsichtsbehörden das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verboten, so zum Beispiel in Regierungsgebäuden, Einkaufszentren, Kinos, Flugzeugen, öffentlichen Verkehrsmitteln und am Arbeitsplatz. Außerdem gilt in vielen Ländern ein Rauchverbot in Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Nachtclubs, Bars und Diskotheken. Einige Gesundheitsorganisationen fordern darüber hinaus ein Rauchverbot im Freien; dieses Verbot wird auch von verschiedenen Gemeinden angewandt oder vorgeschlagen. Ferner gibt es Tabakgegner, die ein Rauchverbot in Autos befürworten, wenn Minderjährige mit im Auto sitzen.
Die Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle verpflichtet alle Vertragsparteien, Auflagen zum Rauchen an Orten mit Publikumsverkehr zu verhängen. Und auch den Leitsätzen
für ein Rauchverbot an Orten mit Publikumsverkehr haben die Vertragsparteien zugestimmt. Gemäß diesen Richtlinien soll das Rauchen an allen Orten mit Publikumsverkehr verboten werden; Ausnahmen für bestimmte Lokalitäten wie zum Beispiel Nachtclubs sollen nicht gelten. Hinsichtlich des Tabakkonsums in privaten Bereichen wie zum Beispiel im Auto oder zu Hause sehen die Richtlinien ein differenziertes Aufklärungsprogramm zu den gesundheitliche Auswirkungen des Passivrauchens vor.
Unser Standpunkt
Wir sind der Auffassung, dass die Schlussfolgerungen von Vertretern des öffentlichen Gesundheitswesens im Hinblick auf die gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens Grund genug sind, um Beschränkungen des Rauchens in öffentlichen Gebäuden zu unterstützen, inklusive Verboten an vielen Standorten. Nichtraucher und insbesondere Minderjährige sollten vor den gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt werden und gleichzeitig sollte den Millionen von Rauchern aber auch erlaubt sein, an bestimmten öffentlichen Orten zu rauchen.
In Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen sowie auch in Schulen und anderen Einrichtungen für Jugendliche sollte Rauchen ganz klar verboten sein. Außerdem sollte Rauchen an öffentlichen Orten verboten sein, die Menschen zwangsläufig aufsuchen müssen, zum Beispiel öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen, die Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Versorgung anbieten, wie Supermärkte, Banken und Postämter. An all diesen Orten sollten Schilder aufgestellt werden, die das Rauchen klar untersagen.
Die Eigentümer von Restaurants, Bars, Cafés, Diskotheken und sonstiger gastronomischer Betriebe sollten frei entscheiden können, ob sie Rauchen gestatten, beschränken oder verbieten. Hat der Betreiber eines Gastronomiebetriebes seine Gäste mit einem Schild über die Raucherregelung informiert und weist er zudem auf die Warnung des öffentlichen Gesundheitswesens hin, dass Passivrauchen Nichtrauchern schadet, so kann jeder Gast selbst eine informierte Entscheidung treffen, ob er die Lokalität betreten möchte oder nicht.
Ein Rauchverbot in öffentlichen Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Räumlichkeiten wie Autos und Wohnungen ist unserer Ansicht nach nicht die richtige Lösung. Rauchen an Orten im Freien mit Publikumsverkehr sollte gestattet sein; eine Ausnahme sollte für Orte gelten, die vor allem für Kinder gedacht sind oder an denen Rauchen eine Gefahr darstellt. Was das Rauchen in privaten Räumlichkeiten betrifft, so ist unserer Auffassung nach Aufklärung wirkungsvoller als Gesetze.
Eine Regulierung des Rauchens an öffentlichen Orten ist für viele Regierungen nach wie vor ein Thema. Künftige Regelungen sollten jedoch berücksichtigen, dass auch die Entwicklung von Tabakprodukten immer weiter voranschreitet. In Zukunft könnte es Produkte geben, bei denen sich nur wenig oder sogar kein Tabakrauch entwickelt. Daher sollte bei entsprechenden Gesetzen oder Bestimmungen für solche Produkte eine Ausnahmegenehmigung durch die Aufsichtsbehörden ermöglicht werden.