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Zur Regulierung von Tabakrauch

Bislang sind etwa 5.000 Rauchbestandteile (oder Emissionen) im Tabakrauch bekannt. Gesundheitsbehörden haben bis jetzt etwa 70 Rauchbestandteile identifiziert, die als wahrscheinliche Ursachen für Raucherkrankheiten wie Lungenkrebs, Herzkrankheiten und Emphyseme anzusehen sind. Zu diesen Stoffen zählen Kohlenmonoxid (CO), Benzen, Schwermetalle (Blei, Cadmium) und bestimmte Nitrosamine, die nur im Tabak vorkommen.

In vielen Ländern sind Zigarettenhersteller verpflichtet, Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalte auf Zigarettenpackungen anzugeben. Einige Länder, darunter alle Mitgliedsstaaten der EU, haben festgelegte Obergrenzen für Teer-, Nikotin- und/oder Kohlenmonoxidgehalt. Mit Ausnahme einiger weniger Länder wie den Niederlanden gibt es kaum Länder, die den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt sonstiger rauchbarer Tabakprodukte, wie z. B. von selbstgedrehten Zigaretten, regulieren.

Der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt wird je Zigarette anhand standardisierter maschineller Prüfverfahren gemessen. Die am weitesten verbreitete Prüfmethode ist die der internationalen Organisation für Standards (die sog. ISO-Methode). Eine weitere Methode ist die von Health Canada entwickelte Methode, die intensiver abraucht.

Neben der Erfordernis der Prüfung und der Angabe von Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt je Zigarette machen es einige Länder, darunter Kanada, Brasilien, Venezuela und Taiwan zur Auflage, weitere Rauchbestandteile je Zigarette und je nach Marke zu prüfen und anzugeben. In diesen Ländern müssen ca. 45 Rauchbestandteile geprüft werden, die als wahrscheinliche Ursachen für Raucherkrankheiten identifiziert worden sind.

Außer für Teer, Nikotin oder Kohlenmonoxid hat keines dieser Länder bislang Obergrenzen oder Höchstwerte für sonstige Rauchbestandteile zur Auflage gemacht. Allerdings treten einige Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens für Höchstwerte bei einer begrenzten Anzahl von Rauchbestandteilen ein, etwa bei tabakspezifischen Nitrosaminen.

Die Artikel 9 und 10 der Rahmenkonvention zur Tabakkontrolle befassen sich mit der Regulierung von Emissionen (Rauchbestandteilen) bei Tabakprodukten. Dementsprechend entwickelt die Arbeitsgruppe der Vertragsparteien zu den Artikeln 9 und 10 Richtlinien für das Prüfen, Messen und die Regulierung von Rauchbestandteilen. Im August 2008 einigte sich die Arbeitsgruppe auf mehrere "Prioritäts"-Emissionen und schätzte, dass die Entwicklung und Validierung von Prüfverfahren zu deren Messung etwa fünfeinhalb Jahre in Anspruch nehmen würde.

Unser Standpunkt

Zur Regulierung des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts

Zigarettenhersteller sollten zur jährlichen Angabe der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalte jeder ihrer Marken verpflichtet sein. Wir sind der Auffassung, dass diesen Angaben weiterhin die ISO-Prüfmethode als Standardverfahren zugrundeliegen sollte. Es sollte jedoch klar sein, dass weder die ISO-Methode noch irgendeine andere maschinelle Messung menschliches Rauchverhalten in allen Fällen und unter allen Umständen korrekt wiedergeben kann und dass dies auch nicht beabsichtigt ist.

Wir würden auch eine Verpflichtung zur zweifachen Prüfung sowohl nach der ISO-Methode als auch nach der intensiveren Health Canada-Methode befürworten. Aufgrund der Daten, die uns heute zur Verfügung stehen, sind wir der Ansicht, dass die Health Canada-Methode potenzielle Höchstwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid liefern könnte und eine sinnvolle Ergänzung zur aktuellen ISO-Methode darstellt. Eine Prüfung nach beiden Verfahren würde eine Bandbreite der aufgenommenen Menge an Rauch ergeben und damit ein besseres Bild von den erheblichen Unterschieden in der Menge an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid geben, die ein Raucher je nach Art und Weise des individuellen Rauchverhaltens in sich aufnimmt.

Wir sind nicht gegen Höchstwerte für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid, so lang diese technisch machbar sind und nicht mit dem Vorsatz eingeführt werden, Zigaretten für erwachsene Raucher inakzeptabel zu machen. Wir stellen fest, dass Gesundheitsbehörden den Standpunkt vertreten, dass eine Reduzierung des maschinell gemessenen Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalts die gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Rauchens nicht verringert. Die Gesundheitsbehörden stellen inzwischen zusätzliche Fragen zum Thema Nikotingehalt. Im Jahr 2002 stellte der wissenschaftliche Beirat der WHO zur Regulierung von Tabakprodukten fest, dass "in Hinblick auf Nikotin nach wie vor keine Gewissheit besteht, ob der öffentlichen Gesundheit eher durch eine Reduzierung oder eine Erhöhung des Nikotingehalts pro Einheit (z. B., pro Zigarette) gedient wäre und eine weitere Erforschung dieser Problematik ist erforderlich." [1]

Zur Regulierung anderer Rauchbestandteile

Wir unterstützen gesetzliche Bestimmungen, die es Herstellern zur Auflage machen, den Gehalt von anderen Rauchbestandteilen, die als wahrscheinliche Ursachen von Raucherkrankheiten identifiziert wurden, für jede ihrer Marken anzugeben. Kennt man den Gehalt einer Reihe von Rauchbestandteilen in konventionellen entzündbaren Zigaretten, wäre das ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Verständnis des Zusammenhangs zwischen Rauchen und Krankheit und vor allem auch zur Ermittlung eines Referenzwerts für die Beurteilung neuer Produkte mit dem Potenzial, Krankheitsrisiken zu verringern. Bevor aber spezifische Prüf- und Meldepflichten ausgearbeitet werden, gilt es eine Reihe grundsätzlicher Probleme zu lösen.

Zunächst sollten sich Wissenschaft und Gesundheitsinstitutionen einig sein, welches die wichtigsten Bestandteile sind, die reguliert werden müssen.

Zweitens müssen die Analysemethoden zur Messung individueller Bestandteile entwickelt und validiert werden.

Drittens: Nur eine sehr kleine Zahl an öffentlichen oder privaten Labors sind überhaupt in der Lage, andere Rauchbestandteile als Teer, Nikotin und CO zu testen. Daher ist der Aufbau einer entsprechenden Labor-Infrastruktur erforderlich.

Leider gibt es noch immer sehr wenig Erkenntnisse darüber, wie einzelne Bestandteile oder Gruppen von Bestandteilen die Entwicklung von Raucherkrankheiten beeinflussen. Daher ist es derzeit noch unmöglich, eine fundierte Vorhersage darüber zu treffen, ob und inwieweit die Reduzierung oder selektive Eliminierung bestimmter Rauchbestandteile oder Gruppen von Rauchbestandteilen die Risiken im Zusammenhang mit dem Rauchen verringern können.

Wir sind daher der Auffassung, dass es noch zu früh ist, um gesetzliche Höchstwerte für andere Rauchbestandteile festzusetzen.

Zur Regulierung von Rauchbestandteilen in anderen Tabakprodukten

Wie in anderen Fällen von Regulierung, sollten die gesetzlichen Bestimmungen für Rauchbestandteile auch für andere Tabakprodukte, wie z. B. selbstgedrehte Zigaretten, gelten. Wissenschaft und Aufsichtsbehörden sollten gemeinsam gesetzliche Regelungen für andere Tabakprodukte festlegen, um zu gewährleisten, dass Konsumenten genaue Informationen zu allen Kategorien von Tabakprodukten erhalten. Dies gilt insbesondere für Tabakprodukte, die als Ersatzprodukte für maschinengefertigte Zigaretten verwendet und vertrieben werden. Die Schaffung gleicher gesetzlicher Regelungen würde für gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Hersteller von Tabakprodukten sorgen und den unfairen Vorteil einer Produktkategorie gegenüber einer anderen beseitigen.

[1] Weltgesundheitsorganisation, Scientific Advisory Committee on Tobacco Product Regulation Recommendation on Tobacco Product Ingredients and Emissions, November 2002